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2026-07-068 Min. Lesezeit

Hautkrebsscreening ab 35: Ablauf, Kosten & Vorsorge

Hautkrebsscreening ab 35: Wie die gesetzliche Hautkrebsvorsorge abläuft, was ein Hautscreening kostet und welche Zusatzleistungen wirklich sinnvoll sind.

Veröffentlicht am 2026-07-06 · DermCheck Redaktion

Inhaltsverzeichnis

  1. Hautkrebsscreening ab 35: Was die gesetzliche Früherkennung leistet
  2. Wer hat Anspruch - und ab wann zahlt die Krankenkasse?
  3. Ablauf des Screenings: Schritt für Schritt
  4. Was kostet ein Hautscreening? Gesetzlich, privat und als IGeL
  5. Dermatoskopie und Videodokumentation: für wen sind sie sinnvoll?
  6. So bereiten Sie sich auf den Termin vor
  7. Zwischen den Terminen: Selbstuntersuchung und Warnzeichen
  8. Wichtiger Hinweis zu diesem Ratgeber

Hautkrebsscreening ab 35: Was die gesetzliche Früherkennung leistet

Das Hautkrebsscreening ist eine standardisierte Untersuchung, mit der Ärztinnen und Ärzte die gesamte Haut nach auffälligen Stellen absuchen. Ziel ist es, Hautkrebs und seine Vorstufen möglichst früh zu entdecken - also zu einem Zeitpunkt, an dem eine Veränderung meist noch klein und gut behandelbar ist. Es geht dabei ausdrücklich um Früherkennung, nicht um eine Behandlung.

In Deutschland gehört diese Untersuchung seit 2008 zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat festgelegt, dass gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening haben. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums beschreibt es als Blickdiagnose der gesamten Körperoberfläche.

Warum das sinnvoll ist, zeigt ein Blick auf die Häufigkeit: Hautkrebs zählt laut Krebsinformationsdienst zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland, und die Zahl der Fälle steigt seit Jahren. Je früher eine verdächtige Stelle auffällt, desto schonender lässt sie sich in der Regel behandeln. Das Screening ersetzt aber nicht die eigene Aufmerksamkeit im Alltag: Wer zwischen zwei Terminen eine neue oder veränderte Stelle bemerkt, sollte nicht bis zur nächsten Vorsorge warten.

ab 35Anspruchfür alle gesetzlich Versicherten
alle 2 JahreIntervallKosten trägt die Krankenkasse
seit 2008Regelleistungbeschlossen vom G-BA

Wer hat Anspruch - und ab wann zahlt die Krankenkasse?

Den festen gesetzlichen Anspruch auf das Hautkrebsscreening haben gesetzlich Versicherte ab dem 35. Geburtstag, und zwar alle zwei Jahre. Für diese Untersuchung fällt keine Zuzahlung an, die Kosten übernimmt die Krankenkasse vollständig.

Jünger als 35? Der bundesweite Rechtsanspruch beginnt erst mit 35. Viele Krankenkassen bieten das Screening jedoch freiwillig früher oder häufiger an - als sogenannte Satzungsleistung, teils schon ab 20 Jahren oder in kürzeren Abständen. Ob das für Sie gilt, klärt eine kurze Nachfrage bei Ihrer Kasse. Privat Versicherte sollten in ihren Tarif schauen, da die Bedingungen dort je nach Vertrag unterschiedlich sind.

Durchführen darf das Screening nicht jede Praxis: Neben Hautärztinnen und Hautärzten sind auch Hausärztinnen, Hausärzte und andere Fachrichtungen berechtigt, wenn sie eine spezielle Fortbildung zur Früherkennung von Hautkrebs absolviert und ein Zertifikat erworben haben. Wo Sie das Screening machen, ist Ihnen freigestellt.

Bei der Krankenkasse nachfragen

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen übernehmen das Screening bereits vor dem 35. Lebensjahr oder in kürzeren Intervallen. Ein Anruf oder ein Blick in die Satzungsleistungen Ihrer Kasse lohnt sich - besonders, wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören.

Krebsinformationsdienst (DKFZ)Früherkennung von HautkrebsNeutrale, ärztlich geprüfte Informationen zum gesetzlichen Hautkrebsscreening.

Ablauf des Screenings: Schritt für Schritt

Am Anfang steht ein kurzes Gespräch. Die Ärztin oder der Arzt fragt nach Vorerkrankungen, nach Hautkrebs in der Familie, nach Sonnenbränden, Solariumnutzung und danach, ob Ihnen selbst eine Stelle aufgefallen ist. Diese Angaben helfen, das persönliche Risiko einzuordnen.

Kern der Untersuchung ist die Ganzkörperinspektion: Bei guter Beleuchtung wird die gesamte Hautoberfläche systematisch betrachtet. Dazu gehören auch Stellen, die man selbst schlecht sieht - Kopfhaut, hinter den Ohren, Rücken, Zehenzwischenräume und Fußsohlen. Die Standarduntersuchung der gesetzlichen Kassen ist eine Blickdiagnose mit bloßem Auge, sie ist schmerzfrei und in der Regel nach wenigen Minuten abgeschlossen.

In Deutschland ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Führt eine Hausarztpraxis das Screening durch und findet eine auffällige Stelle, folgt eine Überweisung zur Hautärztin oder zum Hautarzt. Dort kann die Stelle genauer beurteilt und bei Bedarf mit weiteren Methoden abgeklärt werden. Ergibt sich ein konkreter Verdacht, wird die betroffene Stelle meist entnommen und feingeweblich untersucht - das ist der einzige Weg, um endgültig Klarheit zu bekommen.

Was ist enthalten - und was nicht?

Die gesetzliche Leistung umfasst die Anamnese und die Ganzkörperinspektion mit dem bloßen Auge. Die Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie) ist nicht automatisch Teil des gesetzlichen Screenings, wird von vielen Praxen aber ergänzend angeboten.

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Was kostet ein Hautscreening? Gesetzlich, privat und als IGeL

Das reguläre Hautkrebsscreening ab 35 ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei - alle zwei Jahre trägt die Krankenkasse die Kosten vollständig. Für die eigentliche Vorsorge müssen Sie also nichts bezahlen.

Kosten können entstehen, wenn Sie das Screening häufiger als alle zwei Jahre wünschen, wenn Sie jünger als 35 sind und Ihre Kasse keine Satzungsleistung anbietet, oder wenn Sie Zusatzuntersuchungen möchten. Solche Leistungen werden als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten und selbst bezahlt. Wie viel ein Hautscreening dann kostet, hängt von Praxis und Umfang ab und lässt sich nicht pauschal beziffern - lassen Sie sich vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben.

Zu den häufig angebotenen Zusatzleistungen gehören die Auflichtmikroskopie einzelner Male und die computergestützte Videodokumentation zur Verlaufskontrolle. Diese Angebote sind nicht in jedem Fall medizinisch notwendig. Fragen Sie nach, welchen konkreten Nutzen eine Zusatzuntersuchung in Ihrer Situation hat, bevor Sie zustimmen.

IGeL sind freiwillig

Individuelle Gesundheitsleistungen sind Selbstzahlerangebote. Sie haben das Recht auf eine verständliche Aufklärung, einen schriftlichen Kostenvoranschlag und Bedenkzeit. Lassen Sie sich nicht zu einer Zusatzleistung drängen, deren Nutzen für Sie unklar bleibt.

Dermatoskopie und Videodokumentation: für wen sind sie sinnvoll?

Die Dermatoskopie, auch Auflichtmikroskopie genannt, ist eine Lupenuntersuchung mit einem speziellen Handgerät. Es vergrößert die Hautstelle und lässt Strukturen unter der Oberfläche sichtbar werden, die mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind. Geübte Hautärztinnen und Hautärzte können damit harmlose von verdächtigen Malen oft besser unterscheiden.

Bei der digitalen Videodokumentation oder Muttermalkartierung werden auffällige Stellen fotografiert und ihre Lage festgehalten. So lassen sich Veränderungen über die Zeit vergleichen. Besonders sinnvoll ist das für Menschen mit sehr vielen oder atypischen Malen sowie für Personen mit erhöhtem Risiko - etwa nach früherem Hautkrebs oder bei entsprechender familiärer Vorgeschichte. Die S3-Leitlinie zum Melanom misst der strukturierten Verlaufskontrolle bei solchen Risikokonstellationen einen hohen Stellenwert bei.

Für die meisten Menschen bildet die visuelle Ganzkörperinspektion die Grundlage der Vorsorge. Ob zusätzliche Verfahren einen Mehrwert bringen, ist eine individuelle Entscheidung, die vom persönlichen Risiko abhängt und die Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt treffen sollten.

AWMF LeitlinienregisterS3-Leitlinie MelanomDie ärztliche Leitlinie zu Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Melanoms.

So bereiten Sie sich auf den Termin vor

Damit die Ärztin oder der Arzt jede Stelle gut beurteilen kann, sollte die Haut frei einsehbar sein. Kommen Sie ungeschminkt und entfernen Sie Nagellack - auch die Nägel gehören zur Untersuchung, denn auch unter dem Nagel kann Hautkrebs entstehen. Tragen Sie die Haare offen und lassen Sie große Schmuckstücke lieber zu Hause.

Notieren Sie sich vorab, welche Stellen neu sind oder sich verändert haben, seit Sie sie zuletzt betrachtet haben. Erwähnen Sie regelmäßig eingenommene Medikamente, eine mögliche Immunschwäche, frühere Hautkrebserkrankungen, Fälle in der Familie sowie häufige Sonnenbrände oder Solariumbesuche. Solche Angaben helfen bei der Einschätzung.

Scheuen Sie sich nicht: Zur Ganzkörperinspektion gehören auch Bereiche, die man leicht vergisst - Kopfhaut, Fußsohlen, Zehenzwischenräume und je nach Absprache der Intimbereich. Nutzen Sie den Termin außerdem, um offene Fragen zu stellen, etwa wie Sie sich zwischen den Untersuchungen selbst beobachten können.

Kurze Checkliste für den Termin
  • Ungeschminkt kommen, Nagellack entfernen
  • Haare offen tragen, großen Schmuck ablegen
  • Neue oder veränderte Stellen notieren
  • Medikamente, Vorerkrankungen und Familienfälle nennen

Zwischen den Terminen: Selbstuntersuchung und Warnzeichen

Zwischen zwei Screenings liegen zwei Jahre - genug Zeit, in der sich die Haut verändern kann. Der Krebsinformationsdienst und die Deutsche Krebsgesellschaft empfehlen deshalb, die eigene Haut regelmäßig, etwa einmal im Monat, selbst zu betrachten. Ein Handspiegel und eine helfende Person erleichtern den Blick auf Rücken und Kopfhaut.

Eine bekannte Orientierung ist die ABCDE-Regel: A wie Asymmetrie, B wie unscharfe Begrenzung, C wie mehrfarbiges Colorit, D wie Durchmesser über etwa fünf Millimeter und E wie Erhabenheit oder Entwicklung, also Veränderung über die Zeit. Auch das "hässliche Entlein" - ein Mal, das anders aussieht als alle übrigen - ist ein Warnzeichen. Neue, wachsende, blutende, juckende oder nicht heilende Stellen sollten Sie ärztlich abklären lassen, ohne auf den nächsten Vorsorgetermin zu warten.

Selbstuntersuchung und digitale Hilfsmittel schärfen die Aufmerksamkeit, sie ersetzen jedoch nicht die ärztliche Untersuchung. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung, mit der Sie Veränderungen früher bemerken und gezielter ansprechen können.

ABCDE-Regel auf einen Blick
  • A - Asymmetrie der Form
  • B - unregelmäßige, unscharfe Begrenzung
  • C - mehrere Farben (Colorit)
  • D - Durchmesser über etwa 5 mm
  • E - Erhabenheit oder Entwicklung/Veränderung

Wichtiger Hinweis zu diesem Ratgeber

Dieser Beitrag dient Ihrer Information und möchte Sie zur Früherkennung motivieren. Er ersetzt keine ärztliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose. Weder eine Selbstuntersuchung noch ein digitales Werkzeug kann Hautkrebs sicher ausschließen oder bestätigen - Klarheit bringt allein die ärztliche Abklärung, im Verdachtsfall durch eine feingewebliche Untersuchung.

Wenn Ihnen eine Hautstelle verdächtig vorkommt oder sich verändert, vereinbaren Sie einen Termin in einer hautärztlichen Praxis - unabhängig davon, wann Ihr letztes Screening war. Bei schnell wachsenden, blutenden oder nicht heilenden Stellen sollten Sie nicht abwarten.

Ersetzt keinen Arztbesuch

Die Inhalte dieses Ratgebers sind allgemeiner Natur und stellen keine individuelle medizinische Beratung dar. Bei Beschwerden oder auffälligen Hautveränderungen wenden Sie sich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt.

Quellen & Studien (5)

  1. Krebsinformationsdienst des DKFZ
  2. Deutsche Krebsgesellschaft
  3. Robert Koch-Institut
  4. AWMF S3-Leitlinie Melanom
  5. Weltgesundheitsorganisation (WHO)

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